MIETBEDINGUNGEN - Für die Anmietung von Ferienhäusern/-wohnungen bei Ehuse
1. Definitionen
Ferienhaus
Ein Ferienhaus ist eine Immobilie, die nicht ganzjährig bewohnt wird und deren Eigentümer das Ferienhaus durch Ehuse ApS (nachfolgend "Ehuse") vermietet.
Ferienhausbesitzer
Die natürliche oder juristische Person, die Zugang zum Ferienhaus hat und Ehuse durch einen Vermittlungsvertrag ermächtigt hat, das Ferienhaus zu vermieten.
Ferienhausmieter
Die natürliche oder juristische Person über 18 Jahre, die das Ferienhaus von Ehuse mietet.
Vertragsgrundlage
Die Dokumente, die von Ehuse und dem Mieter (gemeinsam als "Parteien" bezeichnet) im Zusammenhang mit der Vermietung des Ferienhauses unterzeichnet wurden, sowie diese Mietbedingungen.
Mietzeitraum
Der Zeitraum, in dem der Mieter Zugang zum Ferienhaus hat, wie in der Mietvereinbarung festgelegt.
Ankunftstag
Der erste Tag des Mietzeitraums.
Abreisetag
Der letzte Tag des Mietzeitraums.
Informationen zum Ferienhaus
Die Informationen, die auf der Ehuse-Website unter dem jeweiligen Ferienhaus ersichtlich sind.
Tage
Kalendertage, einschließlich Sonn- und Feiertage.
2. Status der Parteien
Ehuse stellt das Ferienhaus im Auftrag des Ferienhausbesitzers einem Mieter zur Verfügung.
Ehuse stellt das Ferienhaus auf Rechnung und Risiko des Ferienhausbesitzers zur Verfügung.
3. Mietzeitraum
Der Mietbeginn erfolgt am Tag, der in der Vertragsgrundlage angegeben ist. In der Vertragsgrundlage findet der Mieter Informationen zum Ferienhaus, Schlüsselübergabe und wann am Ankunftstag das Ferienhaus genutzt werden kann.
Zwischen 15:00 - 16:00 Uhr ist das Haus gereinigt und bezugsfertig. Der Mieter erhält eine SMS mit allen notwendigen Informationen zur Anreise, sobald alle Aufgaben vor Ort abgeschlossen sind. Die Schlüsselübergabe erfolgt direkt am Haus mittels einer Schlüsselbox. Der Mieter erhält über seine angegebene Handynummer eine SMS mit dem Standort und dem Code der Schlüsselbox am Haus.
Das Mietobjekt muss spätestens um 10:00 Uhr am Abreisetag, der in der Vertragsgrundlage angegeben ist, geräumt sein.
4. Das Ferienhaus
Verwendung des Ferienhauses
Das Ferienhaus darf während des Mietzeitraums nur für Urlaubszwecke genutzt werden. Falls Ehuse den Verdacht hat, dass das Ferienhaus nicht für Urlaubszwecke genutzt wird, ist Ehuse berechtigt, Zugang zum Ferienhaus zu verschaffen. Wenn sich der Verdacht bestätigt, wird dies als Vertragsverletzung betrachtet. Bitte beachten Sie Punkt 15.
Gäste
Der Mieter darf Gäste in das Ferienhaus einladen. Das Ferienhaus darf jedoch nicht von mehr Personen bewohnt werden als in den Informationen zum Ferienhaus angegeben. Wenn das Ferienhaus von mehr Personen bewohnt wird als erlaubt, wird dies als Vertragsverletzung betrachtet. Siehe Punkt 15.
Haustiere
Haustiere, insbesondere Hunde und Katzen sind nur erlaubt, wenn dies in den Informationen zum Ferienhaus angegeben und bei der Buchung ausdrücklich gestattet ist. Werden Haustiere mitgebracht, muss der Mieter vor seiner Abreise immer das Haus von den Tierhaaren und das Grundstück von den Hinterlassenschaften reinigen – auch wenn eine Endreinigung gebucht wurde oder im Mietpreis enthalten ist.
Hunde und Katzen dürfen nicht alleine im Haus gelassen werden!
Internet
Der Mieter kann davon ausgehen, dass im Ferienhaus WLAN vorhanden ist, sofern in den Informationen zum Ferienhaus nichts anderes angegeben ist. Ehuse übernimmt keine Gewähr für die Abdeckung oder Qualität des im Ferienhaus installierten WLANs.
Rauchen
Rauchen ist grundsätzlich in den Häusern verboten und nur gestattet, wenn dies in den Informationen zum Ferienhaus ausdrücklich angegeben ist.
Schwimmbäder usw.
Der Mieter ist verpflichtet, den jeweils angegebenen Sicherheits- und Nutzungsrichtlinien für Schwimmbäder und ähnliche Einrichtungen im Ferienhaus zu folgen. Ehuse übernimmt keine Verantwortung für die Funktionsweise oder Sicherheit des Schwimmbads. Der Mieter ist sich dessen bewusst und akzeptiert, dass die Nutzung von Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen auf eigene Gefahr erfolgt.
5. Preise
Die Preise gelten für die Miete eines Ferienhauses für 1 Woche und sind in dänischen Kronen (DKK) oder Euro (€) inklusive Mehrwertsteuer angegeben. Die Miete beinhaltet keine Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung), sofern das nicht explizit anders in der Buchungsbestätigung angegeben ist. Die Verbrauchskosten und ggf. nachträglich zusätzlich gebuchte Leistungen (Wäschepakete, Kinderstuhl usw.) werden nach Ablauf der Mietdauer separat abgerechnet.
Buchung über oder 60 Tagen vor Mietbeginn
Die Miete wird in 2 Raten aufgeteilt, wobei die erste Rate bei der Buchung fällig wird und die zweite Rate spätestens 30 Tage vor Beginn der Mietdauer.
Buchung weniger als 60 Tagen vor Mietbeginn
Der gesamte Mietbetrag ist sofort bei der Buchung fällig.
6. Stornierung der Reservierung
Sollten plötzlich Probleme auftreten, hast du immer die Möglichkeit, die Buchung zu stornieren. Die Stornierung der Buchung muss schriftlich an die E-Mail: post@ehuse.dk unter Angabe von Buchungsnummer und Namen geschickt werden. Ehuse berechnet eine Stornogebühr, die sich nach der Länge der Kündigungszeit richtet:
Stornierung:
Stornogebühr 20 % des gesamten Mietbetrags, 365 bis 70 Tage vor Anreise, min. 500 DKK
Stornogebühr 33 % des gesamten Mietbetrags, 69 bis 35 Tage vor Anreise, min. 500 DKK
Stornogebühr 75 % des gesamten Mietbetrags, 34 bis 14 Tage vor Anreise, min. 500 DKK
Stornogebühr 90 % des gesamten Mietbetrags, 13 bis 1 Tage vor Anreise, min. 500 DKK
Stornogebühr 100% des gesamten Mietbetrages, am Tag der Anreise
7. Verbrauch
Sofern der Verbrauch nicht im Preis für das Ferienhaus enthalten ist, werden die Verbrauchskosten bei der Abreise ermittelt. Dazu ist der Verbrauchsbeleg, der im Ferienhaus bei Ankunft vorlag, ausgefüllt mit dem Anfangs- und Endbestand im Büro in Hvide Sande abzugeben. Bei der Ankunft im Ferienhaus liegt eine Verbrauchserfassung zur Registrierung des Verbrauchs bereit. Der Mieter ist verpflichtet, den Zählerstand am Ende des Mietzeitraums abzulesen und Ehuse machen dieses vor der Anreise. Als Gast sind Sie dafür verantwortlich, die relevanten Verbrauchszähler zu notieren und abzulesen. Im Hinblick auf Elektroautos ist es dem Mieter nur gestattet, diese am Ferienhaus aufzuladen, sofern eine zugelassene Ladestation vorhanden ist.
8. Kaution
Ehuse erhebt keine Kaution.
Falls Schäden entstehen, ist Ehuse oder der Ferienhausbesitzer berechtigt, vom Mieter gemäß den allgemeinen dänischen Regeln des Schadenersatzrechts eine Entschädigung zu verlangen. Siehe Punkt 10.
9. Mängel und Beanstandungen
Sollten wieder erwarten Mängel am Ferienhaus oder an dessen Inventar auftreten, muss der Mieter dies Ehuse so schnell wie möglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Beginn des Mietzeitraums per E-Mail über post@ehuse.dk mitteilen und relevante Fotos MÜSSEN beigefügt werden.
Der Mieter ist verpflichtet, den Mangel während des Mietzeitraums so weit wie möglich einzuschränken und wenn Ehuse während des Mietzeitraums die Behebung des Mangels vornimmt, ist der Mieter verpflichtet, dies zu ermöglichen. Falls das Problem während des Mietzeitraums nicht zufriedenstellend gelöst wird, muss der Mieter spätestens 14 Tage nach Mietbeginn eine schriftliche Beschwerde an Ehuse unter post@ehuse.dk senden, in der die Einzelheiten der Beschwerde beschrieben werden.
Ehuse ist nicht dafür verantwortlich, dass die Bilder das Haus genau widerspiegeln. Sie dienen als Beispiele und es können durch Austausch andere Gegenstände vorhanden sein.
10. Schäden während des Mietzeitraums
Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienhaus und sein Inventar während des Mietzeitraums pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln. Der Mieter haftet gegenüber dem Ferienhausbesitzer für Schäden, welche er, sein Haushalt oder seine Gäste während des Mietzeitraums am Ferienhaus-/wohnung oder dessen Inventar verursachen. Der Mieter ist verpflichtet, Schäden spätestens am Abreisetag bei Ehuse zu melden!
Falls Ehuse bei der Endreinigung oder auf andere Weise von Schäden erfährt, die nicht vom Mieter gemeldet wurden und nicht als Mangel gemäß Punkt 9 gemeldet wurden, wird Ehuse eine Schadensersatzforderung gegen den Mieter stellen.
11. Versicherung
Der Mieter ist sich bewusst und akzeptiert, dass Ehuse nicht für Personenschäden haftbar gemacht werden kann, die während des Mietzeitraums auftreten können. Ehuse hat keine Versicherung abgeschlossen, die den Mieter gegen Personenschäden oder Sachschäden abdeckt.
12. Beschwerderecht des Mieters
Ehuse ist als Ferienhausvermittler folgendem Beschwerdeausschuss für Ferienhausvermietung unterstellt:
Ankenævnet for Feriehusudlejning
Vandkunsten 3, 3.
1467 Kopenhagen K
+45 2036 2244
info@ankenaevnferiehus.dk
Falls keine gütliche Einigung erzielt werden kann, kann der Mieter jeden Streit, der mit Ehuse entsteht, vor das oben genannte Beschwerdegremium bringen.
13. Endreinigung
Der Mieter muss vor Abreise - auch wenn eine Endreinigung bestellt wurde - das Ferienhaus aufgeräumt und gesaugt übergeben.
Folgende Dinge sind bei gebuchter/inklusiver Endreinigung zu erledigen:
Der Abfall- und Toiletteneimer, Kühlschrank, Gefrierschrank, Geschirrspüler und Schränke müssen geleert sein. Die Betten geordnet sowie Ofen und Mikrowelle ausgewischt sein. Draußen sind alle Gartenmöbel an ihren Platz zu stellen und der Grill geleert und gereinigt sein - soweit die Asche abgekühlt ist. Dies gilt auch für den Holzofen im Haus. Bei Anreise mit Haustieren sind alle Tierhaare im Haus und Hinterlassenschaften vom Grundstück zu entfernen.
Sollte keine Endreinigung durch den Mieter gebucht werden, muss diese selbst durchgeführt werden und beinhaltet folgende Punkte:
In der Küche müssen Kühlschrank und Gefrierschrank geleert und innen gereinigt, alle Arbeitsflächen abgewischt, Herd, Ofen, Mikrowelle und Dunstabzug gereinigt, Geschirrspüler geleert, Geschirr gespült und weggeräumt, Mülleimer geleert sowie der Boden gefegt und gewischt werden. Im Wohn- und Aufenthaltsbereich müssen alle Oberflächen abgewischt, Fensterbänke gereinigt, Fernbedienungen und Lichtschalter abgewischt, Möbel an ihren Platz gestellt und Böden gefegt und gesaugt werden. In den Schlafzimmern muss die Bettwäsche abgezogen und auf den Boden gelegt, der Boden gesaugt und gewischt, Mülleimer geleert und Nachttische sowie Schränke aufgeräumt werden. Die Badezimmer müssen gründlich gereinigt werden, einschließlich Toilette, Waschbecken, Dusche/Badewanne und Armaturen, Spiegel abgewischt, Böden gefegt und gewischt, Mülleimer geleert und Abflüsse von Haaren und Seifenresten befreit werden. Im Außenbereich müssen Terrasse, Balkon und Garten geräumt, Gartenmöbel gereinigt und Gehwege gefegt werden. Generell müssen alle Fenster und Türen geschlossen, Licht, Herd, Heizung und Geräte ausgeschaltet und persönliche Gegenstände mitgenommen werden.
Falls der Mieter diese Aufgaben nicht erledigt hat, ist Ehuse berechtigt, eine Gebühr in Höhe von 350 DKK + den Preis der Endreinigung für das Haus zu erheben. Eine Endreinigung kann jederzeit, jedoch spätestens 1 Tag vorher dazugebucht werden. Der Preis richtet sich nach der Größe des Hauses.
14. Kündigung
Wenn der Mieter gegen die Vertragsbedingungen verstößt, ist Ehuse berechtigt, den Vertrag mit dem Mieter zu kündigen, was zur Folge hat, dass der Mieter das Ferienhaus/-wohnung unverzüglich verlassen muss. In diesem Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf eine Rückerstattung für die verbleibenden Tage im Mietzeitraum. Ehuse ist hingegen berechtigt, gemäß den schadensersatzrechtlichen Bestimmungen des dänischen Rechts etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Mieter geltend zu machen.
15. Rechtswahl und Gerichtsstand
Alle Streitigkeiten zwischen Ehuse und dem Mieter werden nach dänischem Recht eingereicht und vor dem Gericht des Gerichtsbezirks entschieden, in dem sich das Ferienhaus/-wohnung befindet.
16. Rechte von Ehuse
Ehuse behält sich in den folgenden Fällen das Recht vor, entweder die gezahlte Miete zurückzuerstatten oder eine Ersatzunterkunft zu finden:
- Vertragsbruch seitens des Eigentümers der gemieteten Ferienunterkunft gegenüber Ehuse
- Bearbeitungsfehler
- Druckfehler
17. Höhere Gewalt und außergewöhnliche Ereignisse
Falls das Ferienhaus aufgrund von Umständen, die Ehuse bei Abschluss dieses Vertrags nicht vorhersehen konnte (höhere Gewalt), einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Verschmutzungen oder öffentlich-rechtlichen Einschränkungen, nicht ohne erhebliche Kosten oder Schwierigkeiten zur Verfügung gestellt werden kann, hat Ehuse im eigenen Namen und im Namen des Eigentümers das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Wenn Ehuse wegen höherer Gewalt den Mietvertrag kündigt, hat der Mieter keinen Anspruch auf Entschädigung und Ehuse hat das Recht, vom Mieter alle entstandenen Kosten, z. B. Bearbeitungsgebühren, sowie eventuelle Kosten, die im Zusammenhang mit der Beendigung des Mietverhältnisses entstehen, ersetzt zu bekommen.
18. Datenschutz
Ehuse erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung auf der Website von Ehuse.