Mietbedingungen

VERMIETUNGSBEDINGUNGEN, Ferienhäuser

1. Definitionen

Ein Ferienhaus

Ein Ferienhaus ist eine Immobilie, die nicht ganzjährig zu Wohnzwecken genutzt wird und die der/die Eigentümer der Immobilie über Ehuse ApS (im Folgenden "Ehuse") vermietet/vermieten.

 

Ein Ferienhausbesitzer

Die natürliche oder juristische Person, die Zugang zu dem Ferienhaus hat und die Ehuse durch einen Vermittlungsvertrag mit Ehuse das Recht eingeräumt hat, das Ferienhaus zu vermieten.

 

Ferienhausmieter/Pächter

Die juristische oder natürliche Person über 18 Jahre, die das Ferienhaus über Ehuse vom Ferienhausbesitzer mietet.

 

Vertragsgrundlage

Die Dokumente, die Ehuse und der Mieter (zusammen als "Parteien" bezeichnet) im Zusammenhang mit der Vermietung des Ferienhauses und diesen Mietbedingungen unterzeichnet haben.

 

Der Mietzeitraum

Der Zeitraum, in dem der Mieter Zugang zum Ferienhaus hat und der im Mietvertrag festgelegt ist.

 

Der Tag der Ankunft

Der erste Tag des Mietzeitraums.

 

Der Abreisetag

Der letzte Tag des Mietzeitraums.

 

Die Informationen des Ferienhauses

Die Informationen, die unter dem jeweiligen Ferienhaus auf der Website von Ehuses erscheinen.

 

Tage

Kalendertage, einschließlich Sonn- und Feiertage.

 

2. Status der Parteien

Ehuse stellt das Ferienhaus einem Mieter im Namen des Ferienhausbesitzers zur Verfügung.

Ehuse stellt das Ferienhaus auf Kosten und Risiko des Ferienhausbesitzers zur Verfügung.

 

3. Mietdauer

Das Mietverhältnis beginnt an dem in der Vertragsgrundlage angegebenen Datum. In der Vertragsgrundlage kann sich der Mieter über Fakten zum Ferienhaus, die Schlüsselübergabe und darüber informieren, wann der Mieter am Anreisetag mit der Nutzung des Ferienhauses rechnen kann.

Das Objekt muss am Abreisetag spätestens um 10.00 Uhr geräumt sein.

 

4. Das Ferienhaus

Nutzung des Ferienhauses

Das Ferienhaus darf während der Mietzeit zu Urlaubszwecken genutzt werden. Besteht der Verdacht, dass das Ferienhaus nicht zu Ferienzwecken genutzt wird, ist Ehuse berechtigt, sich Zugang zum Ferienhaus zu verschaffen.

Bestätigt sich der Verdacht, liegt ein Verstoß gegen die Vertragsgrundlage vor. Es wird auf Klausel 15 verwiesen.

 

Gäste

Der Mieter ist berechtigt, Gäste in das Ferienhaus einzuladen. Das Ferienhaus darf jedoch nicht mit mehr Personen belegt werden, als in den Angaben des Ferienhauses angegeben.

Wird das Ferienhaus mit mehr Personen belegt als erlaubt, gilt dies als Verstoß gegen die Vertragsgrundlage. Es wird auf Klausel 15 verwiesen.

 

Haustiere

Haustiere sind nur erlaubt, wenn dies in den Informationen des Ferienhauses angegeben ist.

 

Internet

Der Mieter kann davon ausgehen, dass im Ferienhaus WLAN vorhanden ist, sofern in den Informationen des Ferienhauses nichts anderes angegeben ist.

Das Ferienhaus garantiert nicht für die Abdeckung oder Qualität des im Ferienhaus installierten WLANs.

 

Rauchen

Rauchen ist nur erlaubt, wenn es in den Informationen des Ferienhauses angegeben ist.

 

Schwimmbäder etc.

Der Mieter ist verpflichtet, die Anweisungen zur Sicherheit und Nutzung von Schwimmbädern und ähnlichem im Ferienhaus jederzeit zu befolgen.

Die Häuser übernehmen keine Verantwortung für die Funktion oder Sicherheit des Schwimmbades. Der Mieter ist sich bewusst und akzeptiert, dass die Benutzung von Schwimmbädern und dergleichen auf eigene Gefahr erfolgt.

 

5. Preise

Die angegebenen Preise sind die Preise für die Anmietung eines Ferienhauses für 1 (eine) Woche und sind in dänischen Kronen (DKK) angegeben und enthalten die Mehrwertsteuer.

Die Preise enthalten die Steuern.

In der Miete ist der Verbrauch nicht enthalten, sofern nicht anders angegeben. Dieser wird nach Ende des Mietzeitraums gesondert abgerechnet.

 

Bestellung früher als 60 Tage vor Beginn des Mietzeitraums

Die Zahlung ist in Raten aufgeteilt, so dass die erste Rate bei Buchung fällig ist, während die zweite Rate spätestens 30 Tage vor Beginn des Mietzeitraums fällig ist.

 

Buchung später als 60 Tage vor Beginn des Mietzeitraums

Der gesamte Mietpreis ist bei der Buchung fällig.

 

6. Stornierung der Reservierung

Wenn unvorhergesehene Ereignisse eintreten, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihren Mietvertrag zu stornieren. Ehuse erhebt jedoch eine Stornogebühr, die vom Zeitpunkt der Stornierung abhängt.

Stornierung von Mietverträgen:

Bis 70 Tage vor Ankunft: Ehuse erhebt eine Gebühr von 20% des Gesamtmietpreises, min. DKK 500,-

69 bis 35 Tage vor Anreise: Ehuse berechnet 33% des Gesamtmietpreises, min. DKK 500,-

34 bis 14 Tage vor Ankunft: Die Häuser berechnen 75% des Gesamtmietpreises, min. DKK 500,-

Ab 13 Tage vor Anreise: Die Häuser berechnen 90% des Gesamtmietpreises, min. DKK 500,-

Am Anreisetag werden 100% des Gesamtbetrages berechnet.

Die Stornierung Ihres Ferienhauses kann per E-Mail an post@ehuse.dk erfolgen. Bitte geben Sie die Bestellnummer und den Grund der Stornierung an - siehe Stornobeträge oben.

 

7. Verbrauch

Wenn der Verbrauch nicht im Preis des Ferienhauses enthalten ist, wird der Verbrauch bei der Schlüsselabholung bezahlt.

Zur Erfassung des Verbrauchs wird bei der Schlüsselabholung ein Verbrauchsschein ausgehändigt. Auf diesem Beleg ist der Mieter verpflichtet, zu Beginn des Mietverhältnisses den Zählerstand abzulesen. Am Ende des Mietverhältnisses wird dieser bei der Schlüsselabholung abgelesen, während Ehuse diesen bei der Vorbereitung abgelesen hat, wobei gleichzeitig die Heizung etwas hochgedreht wird.

Bei Elektroautos ist der Mieter nur berechtigt, diese in der Ferienwohnung aufzuladen, wenn eine zugelassene Ladestation installiert ist.

 

8. Kaution

Ehuse verlangt vom Mieter keine Kaution.

Wenn Schäden im Haus verursacht werden, ist Ehuse oder der Ferienhausbesitzer berechtigt, vom Mieter Schadensersatz nach den allgemeinen Regeln des dänischen Rechts zu verlangen.

Bitte lesen Sie Abschnitt 10.

 

9. Mängel und Beanstandungen

Ehuse übergibt dem Mieter das Ferienhaus zu Beginn der Mietzeit mängelfrei.

Sollten wider Erwarten Mängel am Ferienhaus oder am Inhalt des Ferienhauses auftreten, muss der Mieter Ehuse so schnell wie möglich, spätestens jedoch 48 Stunden nach Beginn der Mietzeit, telefonisch kontaktieren.

Der Mieter ist verpflichtet, den Mangel während der Mietzeit so weit wie möglich zu begrenzen.

Wenn Ehuse die Beseitigung des Mangels während der Mietzeit verlangt, ist der Mieter verpflichtet, dazu beizutragen.

Wenn die Angelegenheit während der Mietzeit nicht zufriedenstellend gelöst wird, muss sich der Mieter innerhalb von 14 Tagen schriftlich an Ehuse unter post@ehuse.dk wenden und die Einzelheiten der Beschwerde beschreiben.

 

10. Schäden während des Mietzeitraums

Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienhaus und dessen Inhalt während des Mietzeitraums ordnungsgemäß zu behandeln.

Der Mieter haftet gegenüber dem Eigentümer des Ferienhauses für alle Schäden, die der Mieter, sein Haushalt oder seine Gäste während des Mietzeitraums am Ferienhaus oder dessen Inhalt verursachen.

Der Mieter haftet für Schäden und Ehuse deckt diese nicht. Der Mieter ist verpflichtet, Schäden spätestens am Tag der Abreise an Ehuse zu melden.

Werden Ehuse im Zusammenhang mit der Endreinigung oder anderweitig Schäden bekannt, die der Mieter nicht gemeldet hat und die nicht als Mängel, vgl. Ziff. 9, gerügt wurden, wird Ehuse gegenüber dem Mieter einen Schadensersatzanspruch geltend machen.

 

11. Versicherung

Dem Mieter ist bekannt und er akzeptiert, dass Ehuse für Personenschäden, die während der Mietzeit entstehen können, nicht haftet.

Ehuse hat für den Mieter keine Versicherung abgeschlossen, die Personen- oder Sachschäden abdeckt.

 

12. Beschwerderecht des Mieters

Ehuse unterliegt als Ferienhausanbieter dem:

Ankenævnet for Feriehusudlejning

Amagertorv 9, 2

1160 København K

+45 2036 2244

info@ankenaevnferiehus.dk

Der Mieter kann jede Streitigkeit, die mit Ehuse entsteht, vor die oben genannte Beschwerdestelle bringen, wenn keine gütliche Lösung gefunden werden kann.

 

13. Endreinigung

Am Ende des Mietzeitraums muss der Mieter, auch wenn eine Endreinigung angeordnet wurde, das Ferienhaus geräumt, die Spülmaschine ausgeräumt, der Grill gereinigt usw. zurückgeben.

Wenn der Mieter dies nicht getan hat, ist Ehuse auch in diesem Fall berechtigt, eine Gebühr von 350 DKK zu erheben.

 

14. Kündigung

Wenn der Mieter gegen die Vertragsgrundlage verstößt, ist Ehuse berechtigt, den Vertrag mit dem Mieter zu kündigen, mit der Folge, dass der Mieter das Ferienhaus unverzüglich zu verlassen hat.

Der Mieter hat in diesem Fall keinen Anspruch auf irgendeine Form der Rückerstattung der verbleibenden Tage der Mietzeit.

Ehuse ist dagegen berechtigt, einen eventuellen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter nach den Regeln des dänischen Rechts geltend zu machen.

 

15. Rechtswahl und Gerichtsstand

Alle Streitigkeiten zwischen Ehuse und dem Mieter werden nach dänischem Recht geregelt und vor dem Gericht des Ortes verhandelt, an dem sich das Ferienhaus befindet.

 

16. Rechte von Ehuse

Ehuse behält sich das Recht vor, in folgenden Fällen entweder den gezahlten Mietbetrag zurückzuerstatten oder eine Ersatzvermietung zu finden:

Vertragsbruch des Eigentümers des gemieteten Ferienhauses gegenüber Ehuse.

Ausgabefehler.

Druckfehler.

 

17. Höhere Gewalt und außergewöhnliche Ereignisse

Kann das Ferienhaus aufgrund von Umständen, die für Ehuse bei Abschluss dieses Vertrages nicht vorhersehbar waren (höhere Gewalt), insbesondere Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Umweltverschmutzung oder öffentlich-rechtliche Beschränkungen, nicht ohne erhebliche Kosten oder Schwierigkeiten zur Verfügung gestellt werden, hat Ehuse das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung für sich und den Eigentümer zu kündigen.

Kündigt Ehuse den Mietvertrag aufgrund höherer Gewalt, hat der Mieter keinen Anspruch auf Entschädigung, und Ehuse ist berechtigt, vom Mieter alle entstandenen Kosten, z. B. Bearbeitungsgebühren, sowie alle im Zusammenhang mit der Beendigung des Mietverhältnisses entstandenen Kosten zurückzufordern.

 

18. Personenbezogene Daten

Ehuse verarbeitet eine Reihe personenbezogener Daten über den Mieter. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutz- und Cookie-Richtlinie von Ehuse.

Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu Preisen, Buchung, Bedingungen und Nutzung der Unterkunft.

Was mache ich, wenn ich außerhalb der Öffnungszeiten ankomme?

Sie fahren zum Gebäude und benutzen unseren Schlüsselkasten. Und Sie melden sich in unserem System, wenn Sie ankommen.

Was muss ich bei der Abreise tun?

Sie stecken den Schlüssel zurück in den Schlüsselkasten. Und kommen Sie ins Büro und bezahlen Sie den Verbrauch. Wenn Sie keine Endreinigung gebucht haben, müssen Sie das Haus selbst reinigen.

Wie bezahle ich meinen Aufenthalt?

Wenn Sie mehr als 60 Tage vor der Ankunft buchen, wird die Zahlung in zwei Raten aufgeteilt: die erste Rate ist bei der Buchung fällig und die zweite Rate 30 Tage vor der Ankunft. Wenn Sie Ihren Aufenthalt später als 60 Tage vor der Ankunft buchen, ist der gesamte Betrag bei der Buchung fällig.

Kann ich meinen Aufenthalt stornieren?

Ja, Sie können Ihren Aufenthalt stornieren, aber eine Stornogebühr wird erhoben, je nachdem, wie kurz vor der Ankunft Sie stornieren. Stornierungen müssen per E-Mail an Ehuse unter Angabe der Bestellnummer und des Grundes für die Stornierung erfolgen.

Muss ich eine Kaution zahlen?

Nein, wir erheben grundsätzlich keine Kaution. Wenn während des Aufenthalts Schäden am Haus entstehen, können Sie jedoch schadensersatzpflichtig werden.

Ist der Verbrauch im Mietpreis enthalten?

Nein, der Verbrauch ist grundsätzlich nicht im Mietpreis enthalten, es sei denn, im Vertrag ist ausdrücklich angegeben, dass der Verbrauch inbegriffen ist.

Wie wird der Verbrauch abgerechnet?

Der Verbrauch wird bei der Abreise im Zusammenhang mit der Schlüsselrückgabe abgerechnet. Bei der Schlüsselübergabe erhalten Sie einen Verbrauchszettel, auf dem der Zählerstand bei der Ankunft vermerkt ist oder abgelesen werden muss, und bei der Abreise wird der Endverbrauch erfasst.

Bezahle ich auch für die Heizung vor der Ankunft?

Ja, das Haus wird vor der Ankunft leicht beheizt, damit die Unterkunft bei Ihrer Anreise bezugsbereit ist.

Darf ich mein Elektroauto an der Ferienunterkunft aufladen?

Nur wenn an der Ferienunterkunft ein zugelassenes Ladegerät installiert ist. Es ist also nicht erlaubt, das Elektroauto einfach aufzuladen, es sei denn, das Haus ist dafür zugelassen.